I. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Einen vorbildlichen Einsatz haben 13 Firmlinge aus der Ortsgemeinde Hambuch und ein Firmling aus Forst gezeigt.
Update zu den aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf Corona aufgrund der sich abzeichnenden Situation im Landkreis Cochem-Zell
Die Ortsgemeinde Hambuch hat am 06.10.2020 eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindehauses „Probstei“ in Hambuch beschlossen.