Satzung
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Satzung der Ortsgemeinde Hambuch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Gemeindehauses „Probstei“ in Hambuch vom 06.10.2020 in der Fassung der
2. Änderung vom 11.03.2026
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-
Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 und
7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl.
S. 175), alle in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung des Gemeindehauses erhebt
die Ortsgemeinde für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden
Vorschriften.
§ 2 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des Gemeindehauses und der Einrichtungen, bei
Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht für die Reservierungsgebühr entsteht an dem Tag der
Reservierung. Die Gebührenpflicht für die Benutzungsgebühr entsteht an dem Tag, an
dem die Benutzung des Gemeindehauses sowie dessen Einrichtungen erfolgt.
§ 4 Gebührenberechnung
Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und setzen sich aus
einer Grundpauschale und eventuell anfallenden Zusatzpauschalen zusammen:
1. Grundgebühr pro Tag
ab Schlüsselübergabe bis Schlüsselrückgabe
50,00 €
Die Grundpauschale wird bei jeder Benutzung fällig und sie beinhaltet die
Nutzung des Foyers und der Toiletten.
2. Zusatzpauschalen pro Tag für die individuelle Zubuchung weiterer
Räumlichkeiten:
a) Küchenbenutzung 100,00 €
b) Großer Saal 150,00 €
c) Roter Saal 50,00 €
d) Gelber Saal 50,00 €
e) Außenbereich 50,00 €
Bei Nutzung von weiteren Räumlichkeiten werden die jeweiligen Pauschalbeträge
summiert.
Für die Nutzung durch Ortsfremde wird ein Aufschlag von 100 % auf die
Zusatzpauschalen (Ziff. 2) berechnet.
Für die Nutzung bei Beerdigungen wird ein Nachlass von 50 % gewährt.
Ortsvereine aus Hambuch, die das Gemeindehaus regelmäßig nutzen, zahlen eine
jährliche Pauschale in Höhe von 150,00 €. Eine kommerzielle Nutzung, die Nutzung
der Theke und der Küche sind in der Jahrespauschale nicht enthalten und werden
gesondert berechnet.
Für die Reservierung des Gemeindehauses wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 €
erhoben. Diese wird bei erfolgter Nutzung mit der tatsächlichen Benutzungsgebühr
verrechnet. Im Falle der Nichtbenutzung der Räumlichkeiten bzw. bei Stornierung wird
die Reservierungsgebühr einbehalten.
Die Kosten für Heizung, Strom, Abwasser und Wasser sind mit den Pauschalbeträgen
abgegolten.
Die Räumlichkeiten im Gemeindehaus werden für Sitzungen des Ortsgemeinderates
und des Verbandsgemeinderates gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung erfolgt durch die Ortsgemeinde auf Kosten des Benutzers. Die Kosten
werden nach dem der Ortsgemeinde entstehendem Aufwand abgerechnet.
Soweit Benutzungen nicht nach den o. a. Gebühren berechnet werden können, werden
sie von Fall zu Fall vereinbart. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, solche
Vereinbarungen abzuschließen.
§ 5 Umsatzsteuer
Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Gebühren nach dieser
Satzung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer erhoben.
§ 6 Fälligkeit
Die Reservierungsgebühr wird unmittelbar nach der Reservierung beim
Gebührenpflichtigen angefordert und die Benutzungsgebühr wird unmittelbar nach der
Benutzung beim Gebührenpflichtigen angefordert. Die Gebühren sind jeweils innerhalb
von 8 Tagen nach Bekanntgabe fällig.
§ 7 Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im Übrigen das
Kommunalabgabengesetz.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die 1. Änderung tritt am 01.08.2023 in
Kraft. Die 2. Änderung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Hambuch, 06.10.2020 / 21.07.2023 / 11.03.2026
Ortsgemeinde Hambuch
gez.
Matthias Hetger
Ortsbürgermeister




