Parken im Bereich der Grundschule
Oftmals herrscht Hochbetrieb zum morgendlichen Schulbeginn und zum Schulschluss. Es ist festzustellen, dass immer mehr Eltern ihre Kinder mit ihrem Pkw zur Schule bringen. Laut einer Studie des ADAC stellt dieses „Elterntaxi“ zur Schule auch ein Risiko dar.
„Laut Statistischem Bundesamt kamen im vergangenen Jahr deutlich mehr Kinder unter 15 Jahren im Auto ihrer Eltern zu Schaden, als Kinder, die zu Fuß zur Schule unterwegs waren. Die Studie zeigt, wie die konkrete Gefährdungssituation vor Grundschulen aussieht: Hier gefährdeten in vielen Fällen Eltern durch regelwidriges Anhalten oder riskante Wendemanöver die Sicherheit anderer Schulkinder und Verkehrsteilnehmer teils massiv. Die „Elterntaxi“-Studie beklagt zudem als weiteren negativen Nebeneffekt, dass durch regelmäßige Hol- und Bringdienste die selbstständige Mobilität von Schulkindern immer mehr verloren geht.“ (Entnommen aus www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/elterntaxi.aspx).
- Nach der Straßenverkehrsordnung ist insbesondere das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für Ein- und Ausfahrten der Schule und insbesondere der Nachbarschaft der Schulen.
- Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Metern vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.
- Natürlich gelten auch alle weiteren Regelungen des Straßenverkehrsrechtes zum Halten und Parken.
Wir appellieren an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem privaten Pkw zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten und entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen das Kind bereits zirka 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- bzw. aussteigen zu lassen, damit ihr Kind als auch andere Schulkinder und die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind.
Zudem sollten auch während der Unterrichtszeiten die Schulhöfe nicht befahren werden.
Kaisersesch, 10.02.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
– als örtliche Verkehrsbehörde –