6. Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch
Gremien | Ortsgemeinderat Hambuch Ortsgemeinde Hambuch |
Status | öffentlich/nichtöffentlich |
Sitzung | 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch |
Sitzung am |
05.02.2020 |
Sitzungsort | 56761 Hambuch |
Sitzungsraum | Probstei |
Sitzungsbeginn | 19:04 Uhr |
Sitzungsende | 23:27 Uhr |
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Rahmenplanes der vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“
„Der Beauftragte für die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ wägt die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Rahmenplanes der vorbereitenden Untersuchungen für die Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ gemäß der beiliegenden Anlage ab. Er beschließt die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inklusive Rahmenplan sowie den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen.“
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem (ggf. fortgeschriebenen) Rahmenplan zur Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für den Ortskern Hambuch in der Ortsgemeinde Hambuch
„Der Beauftragte billigt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch, einschließlich dem fortgeschriebenen Rahmenplan sowie die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ in der Ortsgemeinde Hambuch rechtfertigen und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis.“
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ortskern Hambuch“ innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch
„Der Beauftragte stimmt dem geänderten Entwurf der Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern Hambuch“ innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch zu.“
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf von Gestaltungsrichtlinien (Gestaltungsfibel) für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern Hambuch – innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch“
„Der Beauftragte stimmt dem geänderten Entwurf der Gestaltungsrichtlinien (Gestaltungsfibel) für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern Hambuch“ innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch zu.“
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Musters der Sanierungsvereinbarung mit den privaten Bauwilligen für den Bereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch – innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch“
„Der Beauftragte stimmt dem Entwurf des Musters der Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen mit privaten Bauwilligen für den Bereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch gemäß der beigefügten Anlage zu.“
Beratung und Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch – innerhalb der Ortsgemeinde Hambuch“ als Satzung (Sanierungssatzung)
„Der Beauftragte nimmt den Bericht vom 25.10.2019 über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und beschließt gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Hambuch“ in der Ortsgemeinde Hambuch. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem der Satzung beigefügten Lageplan. Die Satzung wird gesondert im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.“
Beratung und Beschlussfassung über die II. Änderung der Richtlinie zum Förderplan der Ortsgemeinde Hambuch zur Wiederbelebung der Ortsmitte
„Der Ortsgemeinderat Hambuch beschließt die II. Änderung der Richtlinien zum Förderplan der Ortsgemeinde Hambuch zur Wiederbelebung der Ortsmitte wie folgt:
In Ziffer 5 (Antrag und Bewilligung) wird der Satz 2 (Mit der Maßnahme darf nach der Mittelbeantragung begonnen werden) gestrichten.
In Ziffer 5 (Antrag und Bewilligung) wird der Satz 5 wie folgt neu gefasst:
Der Zuwendungsempfänger legt spätestens 3 Jahre nach Abschluss der Maßnahme der Verwaltung eine Kostenaufstellung sowie alle zugehörigen Rechnungsbelege vor.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende der Raiffeisenbank Eifeltor eG, Kaisersesch, für die Erneuerung der Spielgeräte auf dem naturnahen Spielplatz
„Der Ortsgemeinderat Hambuch stimmt der Entgegennahme der Spende der Raiffeisenbank Eifeltor eG, 56759 Kaisersesch, in Höhe von 2.000,00 € – zweckgebunden für die Erneuerung der Spielgeräte auf dem naturnahen Spielplatz und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell – zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vergabeangelegenheit
„Der Ortsgemeinderat Hambuch beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die beschädigten Drainageabdeckungen auf dem Sportplatz auszutauschen und diese bei der Firma Hauraton GmbH & Co. KG aus 76437 Rastatt zu bestellen. Die Verwaltung wird gebeten, den Auftrag an die Firma Hauraton GmbH & Co. KG aus 76437 Rastatt, zu erteilen.“
Hambuch, 06.02.2020
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister