I. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:


Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
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