I. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung die I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: