Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Galgenberg“
– Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch –
Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Galgenberg“ der Ortsgemeinde Hambuch einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzrechtlicher Vorprüfung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
Montag, 31.08.2026
bis einschließlich
Mittwoch, 30.09.2026
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch – Veröffentlichung/Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Galgenberg“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
• Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu potenziell pauschal geschützten Biotopflächen oder Natura 2000 Gebieten)
• Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünpflegerischen Festsetzungen und Hinweisen (Ausgleichsflächen, Begrünungsmaßnahmen)
• Belange des Schutzgutes Wasser (z. B. Umgang mit Sturzfluten und Starkregenabflüssen)
• Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
• Aussagen zu Bodenschutz (Bezugnahme auf das ALEX-Infoblatt 28, Festsetzungen zum besonderen Bodenschutz auf einer Teilfläche)
• Aussagen zur Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Kaisersesch
• Landschaftsplanerische Belange
o Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
o Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
o Artenschutzrechtliche Bewertung der Änderungsinhalte
• Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
- Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen wie gesetzlich geschützten Biotopen
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Flora und Fauna
- Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser, Niederschlagswasser)
- Schutzgut Klima/Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Wechselwirkungen der Schutzgüter
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
- Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Landschaftsbild, Fläche und Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Klima und Luft sowie Ressourcenverfügbarkeit
- Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
• Westnetz GmbH, 18.03.2026 (Hinweis, dass sich im Randgebiet – außerhalb des Plangebietes – Anlagen der Westnetz GmbH sowie Fernmeldekabel befinden.)
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 13.04.2026 (Hinweis zur Gefährdung des Plangebietes im Falle eines Starkregenereignisses gemäß den Sturzflutgefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz.)
• Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 15.04.2026 (Hinweis bzgl. Überplanung und Abschneidung von Wirtschaftswegen sowie Tangierung eines Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft westlich und östlich des Plangebietes. Hinweis das Standorte, die einen über produktionsintegrierte Maßnahmen im Ackerbau hinausgehenden Ausgleich erfordern, auszuschließen sind.)
• Landesamt für Geologie und Bergbau, 16.04.2026 (Hinweise, dass der Bebauungsplan im Bereich des auf Eisen verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeldes „Cimolit“ liegt sowie damit einhergehende Informationen zum Bodenschutz.)
• Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Brandschutz, 20.04.2026 (Hinweis zur erforderlichen Löschwasserversorgung und Anlegung eines ausreichend breiten, vegetationsarmen Schutzstreifens um die Freiflächenanlage.)
• Forstamt Cochem, 22.04.2026 (Untersagung einer Waldrodung sowie Hinweis auf das Abschließen einer Haftungsverzichtserklärung zwischen Vorhabenträger und angrenzenden Waldbesitzern.)
• Kreisverwaltung Cochem-Zell, 17.04.2026 (Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dass der Bebauungsplan der Genehmigung der Kreisverwaltung Cochem-Zell bedarf, da sich der Flächennutzungsplan z.Zt. noch im Stadium des Verfahrens gem. § 4 Abs. 2 BauGB befindet. Hinweis, dass die Stellungnahme der Untere Naturschutzbehörde erst nach Vorlage des Fachbeitrags Naturschutz erfolgen kann und dass der Naturschutzbeirat beteiligt werden muss. Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde zu wassergefährdenden Stoffen und Informationen zum Bodenschutz. Hinweis der Unteren Abfallbehörde zur Befahrbarkeit der Straßen durch Müllfahrzeuge sowie zur Gewährleistung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung.)
Plangebiet/Planumfang
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Galgenberg“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Hambuch
Flur 2 Flurstücke 26 tlw., 27/1 tlw., 30 tlw., 34 tlw. und 35 tlw.
Flur 11 Flurstück 143/1 tlw. (externe Ausgleichsmaßnahme)
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Hambuch, 17.08.2026
Ortsgemeinde Hambuch
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister






