Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hambuch für das Jahr 2020 vom 13.10.2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden | bisher: | neu: |
1. im Ergebnishaushalt | ||
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.318.400,00 € | 1.328.900,00 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.405.900,00 € | 1.441.400,00 € |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -87.500,00 € |
-112.500,00 €
|
2. im Finanzhaushalt | ||
die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.171.700,00 € | 1.182.200,00 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.313.100,00 € | 1.348.600,00 € |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -141.400,00 € | -166.400,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 0,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 200.000,00 € | 486.000,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -200.000,00 € | -486.000,00 € |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 341.400,00 € | 652.400,00 € |
§ 2 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
bisher: | neu: | |
verzinste Kredite auf | 200.000,00 € | 486.000,00 € |
zinslose Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
zusammen auf | 200.000,00 € | 486.000,00 € |
§ 3 – Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
bisher: | neu: | |
wird festgesetzt auf | 0,00 | 1.391.000,00 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
bisher: | neu: | |
beläuft sich auf: | 0,00 | 717.000,00 € |
§ 4 – Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 | 1.116.124,59 € |
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 | 1.032.124,59 € |
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 | 919.624,59 € |
§ 5 – Weitergeltung der bisherigen Haushaltssatzung
Die übrigen Regelungen der Haushaltssatzung vom 07.05.2020 bleiben unverändert.
Hambuch, den 13.10.2020
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister
Hinweis:
- Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 26.10.2020 bis einschl. Mittwoch, den 04.11.2020 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentliche eingesehen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, den 13.10.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
i. V. Gerhard Weber, Erster Beigeordneter