Ablauf von Ruhefristen auf dem Friedhof
Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt 25 Jahre. Bei verschiedenen Gräbern ist die Ruhefrist abgelaufen.
Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt 25 Jahre. Bei verschiedenen Gräbern ist die Ruhefrist abgelaufen.
Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt 25 Jahre. Bei verschiedenen Gräbern ist die Ruhefrist abgelaufen.
Friedhofssatzung Friedhofsgebührensatzung Friedhofssatzungder Ortsgemeinde Hambuch vom 25.04.2008 in der Fassung der IV. Änderung vom 05.06.2021 Die Ortsgemeinde Hambuch hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG), alle in der derzeit geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen,…