Räum- und Streupflicht im Winter
Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.


Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Der Martinsumzug findet am Montag, den 10.11.2025 um 18:00 Uhr statt. Wir treffen uns um 17:45 Uhr am Feuerwehrhaus, um den Zug abzusichern.
Zur Vorbereitung des Martinsfeuers treffen wir uns am Samstag, dem 8. November 2025, um 14:00 Uhr bei Susannes SchokoLädchen.