Parksituation in Hambuch
Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,
in der Vergangenheit wurde festgestellt, dass die Gehwege durch unerlaubtes Parken z. T. nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzbar sind. Dies stellt eine erhöhte Gefahr für Fußgänger, insbesondere für Eltern mit ihren Kinderwagen und Schul- sowie Kindergartenkinder dar. Des Weiteren ist das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen und auch 5 Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen verboten.
Insbesondere im Kreuzungsbereich Eulgemer Straße/Hauptstraße kommt es von Seiten des ÖPNV vermehrt zu Beschwerden, da die Busse hier beim Abbiegevorgang erheblich durch parkende Fahrzeuge behindert werden.
Wir bitten Sie, die Regeln der Straßenverkehrsordnung in Zukunft zu beachten, da wir uns ansonsten gezwungen sehen, sämtliche „Falschparker“ zur Anzeige zu bringen und mit einem Verwarnungsgeld zu belegen.
Wir hoffen, dass es nicht zu diesen Anzeigen kommen muss und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
als örtliche Ordnungsbehörde