St. Hubertus Schützenbruderschaft Kaisersesch
16Apr14:0021:07St. Hubertus Schützenbruderschaft Kaisersesch
Event Details
Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern, hiermit laden wir Euch zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 16. März 2025 um 14:00 in die Schützenhalle Kaisersesch recht herzlich ein.
Event Details
Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern,
hiermit laden wir Euch zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 16. März 2025 um 14:00 in die Schützenhalle Kaisersesch recht herzlich ein.
Tagesordnung: | ||
1. | Eröffnung und Begrüßung | |
2. | Geistlicher Impuls | Gebet | |
3. | Feststellung | |
a. | fristgerechte / ordnungsgemäße Einladung | |
b. | Beschlussfähigkeit | |
4. | Berichte des Vorstandes | |
a. | Schriftführer | |
b. | Jungschützenmeister | |
c. | Schießmeister | |
5. | Kassenbericht 2024 | |
6. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes | |
7. | Wahl der Kassenprüfer & Stellvertreter | |
8. | Ehrungen / Jubiläen | |
9. | Neuwahlen des Vorstandes | |
10. | Bezirksjungschützentag 06.04.2025 in Kaisersesch | |
11. | Bezirksbundesfest09.-11.08.2025in Hambuch & Kaisersesch | |
12. | Beratung/Beschlussfassung Satzungsänderung § 4 Absatz 1 | |
13. | Anträge | |
14. | Mitteilungen & Termine | |
15. | Schlusswort |
Anträge zu TOP 13 müssen bis 7. März 2025 beim 1. Brudermeister oder Schriftführer eingegangen sein. Für Fragen könnt Ihr Euch vertrauensvoll an eines unserer Vorstandsmitglieder wenden.
Stefan Tullius – Brudermeister
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Vorschlag Neufassung §4 Absatz 1 der Satzung:
§ 4 Mitgliedschaft und Aufnahme
alt:
Mitglied können Personen christlicher Konfession werden, die unbescholten und bereit sind, sich auf den Inhalt dieser Satzung zu verpflichten, und zwar als
Bambinischütze / Schülerschütze bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,
Jungschütze mit Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres und
Schütze mit Vollendung des 24. Lebensjahres.
[…]
neu:
Mitglied können Personen christlicher Konfession werden, die unbescholten und bereit sind, sich auf den Inhalt dieser Satzung zu verpflichten, und zwar als
Bambinischütze bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres,
Schülerschütze bis Vollendung des 17. Lebensjahres,
Jungschütze nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und
Schütze nach Vollendung des 25. Lebensjahres.
[…]
Begründung: Im Jahr 2024 wurde die Satzung des Bundes-BdSJ hinsichtlich der Altersgrenzen angepasst. Da unsere Satzung der übergeordneten Satzung nicht widersprechen darf, wird die vorstehend dargestellte Satzungsänderung vorgeschlagen.
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Zeit
16. April 2025 14:00 - 21:07(GMT+00:00)