Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“

Im Mitteilungsblatt Nr. 39/2023 vom 29.09.2023 wurde die Veröffentlichung über die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ der Ortsgemeinde Hambuch gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Die in dieser Bekanntmachung aufgelisteten Grundstücke waren nicht vollzählig. Daher wird die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ wiederholt. Die Fristen zur Einsichtnahme in die Unterlagen und zur Abgabe einer Stellungnahme verlängern sich dementsprechend.

Nachstehend ist der Bekanntmachungstext mit den neuen Daten wiedergegeben.

Der Bebauungsplan für das Wohnbau- und Dorfgebiet „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ wurde 2000 aufgestellt und 2001 geringfügig geändert. Verschiedene Aspekte der Baugestaltung und Bebauung der Wohnbaugrundstücke haben sich in den letzten 20 Jahren fortentwickelt. Der Ortsgemeinderat Hambuch hat daher in seiner Sitzung am 01.08.2023 dem Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ zugestimmt. Dieser Entwurf beinhaltet neben der Ausweisung einer Fläche für einen Jugendraum und der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Bauhofes insbesondere folgende Änderungen:

  • Vergrößern der Tiefe der Baufenster entlang der Kirchstraße
  • Wegfall eines im 2. Bauabschnitt bisher festgesetzten Fußweges

Höhe der Baulichen Anlagen

Im Geltungsbereich 1 (Allgemeines Wohngebiet) und 2 (Dorfgebiet) entfällt die Festsetzung der Traufhöhe. Stattdessen wird in diesen und dem Geltungsbereich 4 (Fläche für den Gemeinbedarf) für Flach- und Pultdächer eine Attikahöhe von 8,50 m festgesetzt. Für den Geltungsbereich 3 (Sondergebiet Jugendraum) wird eine First- und Attikahöhe von 4,0 m festgesetzt. Die Beschreibung des Messpunktes der Traufhöhe entfällt

Stellung der baulichen Anlagen

Die Stellung der baulichen Anlagen (Firstrichtung) wird freigestellt

Höhenlage der Baukörper

Die Höhenlage der Baukörper wird freigestellt und soll nur noch durch die First- bzw. Attikahöhe begrenzt werden

Höchstzulässige Zahl der Wohnungen

Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen wird freigestellt

Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen

Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen wird freigestellt

Dachform, Dachneigung

Die Dachform und Dachneigung wird nicht mehr eingeschränkt

Dachgestaltung

Die Dachgestaltung wird freigestellt

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ der Ortsgemeinde Hambuch einschl. der textlichen Festsetzungen sowieder Begründung wird gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von

Montag, 30.10.2023
bis einschließlich
Donnerstag, 30.11.2023

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Hambuch – Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
  2. Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, 23.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hambuch

Flur 5

Flurstücke 394/1, 411/6

Flur 6

Flurstücke 68/3, 68/4, 68/5, 68/6, 68/8, 68/9, 68/10, 68/11, 68/12, 68/13, 68/14, 68/15, 68/16, 68/17, 68/18, 68/19, 68/20, 68/21, 68/22, 68/23, 68/24, 68/25, 68/26, 68/27, 68/28, 68/29, 68/30, 68/31, 68/32, 68/33, 68/34, 68/35, 68/36, 68/37, 38/38, 68/39, 68/40, 72/1 tlw., 76/1 tlw., 82, 84

Flur 10

Flurstücke 114, 115/1, 115/2, 116, 117, 118, 119, 120, 137 tlw., 138, 139/3, 157, 158, 159, 160, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169 tlw., 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199

Flur 11

Flurstücke 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174

Hambuch, den 16.10.2023
Ortsgemeinde Hambuch
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister