2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch am 04.04.2023 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ durchzuführen. Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die beabsichtigte Errichtung eines Jugendraumes innerhalb einer bisher festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“. In diesem Zusammenhang erfolgt die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des Bauhofes sowie die Anpassung der Bauvorschriften an die Fortentwicklung der Baugestaltung und Bebauung der Wohnbaugrundstücke.
Die Änderung beinhaltet u.a. die Umwandlung von bisher als „öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“ ausgewiesenen Teilfläche des Grundstückes Flur 10 Flurstück 114 in ein Sondergebiet „Jugendraum“. Weiterhin wird das Grundstück Flur 5 Flurstück 411/6 in den Geltungsbereich mit aufgenommen und als „Fläche für den Gemeinbedarf“ bzw. „öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen. Entlang der Kirchstraße wird die Tiefe der Baufenster vergrößert und ein bisher festgesetzter Fußweg im 2. Bauabschnitt entfällt.
Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich (rot umrandet).
Hambuch, den 21.09.2023
Ortsgemeinde Hambuch
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister