Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“.
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch;
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“
Öffentliche Bekanntmachung über die nochmalige erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3
Sätze 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB
Nochmalige Erneute Offenlage/öffentliche Auslegung
Gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat am 04.04.2023 eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ beschlossen. In dieser Sitzung wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ zugestimmt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.11.2023 statt. In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 09.04.2024 wurde dem geänderten Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ zugestimmt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 24.06. – 08.07.2024. In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch vom 20.08.2024 wurde nochmals eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und eine nochmalige erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist daher gem. § 4a Abs. 3 BauGB nochmals erneut zu veröffentlichen und in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanentwurfes und ihre möglichen Auswirkungen wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
In der Sitzung am 20.08.2024 wurde am Entwurf des Bebauungsplanes folgende Änderung vorgenommen:
- Der Hinweis auf die Belange der Landesarchäologie wurde ergänzt
- Umwandlung der Festsetzung öffentliche Grünfläche (Gehölzpflanzung) in „Fußweg“ für einen Teilbereich des Flurstückes Flur 10 Nr. 190
Den geänderten Planentwurf einschl. textlicher Festsetzungen und Begründung hat der Ortsgemeinderat Hambuch in seiner Sitzung am 20.08.2024 gebilligt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die Ergebnisse der Verkehrslärmuntersuchung, werden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, 28.10.2024
bis einschließlich
Montag, 11.11.2024
auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Hambuch – Nochmalige erneute Offenlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche““ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
Montag:
- 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
- 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
- 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
- 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
- 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Hambuch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Der Bebauungsplan „Mohlpesch/Im Hausteil/Hinter der Kirche“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Hambuch
Flur 5
Flurstücke 394/1, 411/6
Flur 6
Flurstücke 68/3, 68/4, 68/5, 68/6, 68/8, 68/9, 68/10, 68/11, 68/12, 68/13, 68/14, 68/15, 68/16, 68/17, 68/18, 68/19, 68/20, 68/21, 68/22, 68/23, 68/24, 68/25, 68/26, 68/27, 68/28, 68/29, 68/30, 68/31, 68/32, 68/33, 68/34, 68/35, 68/36, 68/37, 38/38, 68/39, 68/40, 72/1 tlw., 76/1 tlw., 82, 84
Flur 10
Flurstücke 114, 115/1, 115/2, 116, 117, 118, 119, 120, 137 tlw., 138, 139/3, 157, 158, 159, 160, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169 tlw., 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199
Flur 11
Flurstücke 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Hambuch, den 14.10.2024
Ortsgemeinde Hambuch
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister