Reinigung von Seitenrinnen der Straßen und Regenabläufen
Liebe Hambucherinnen und Hambucher,
es ist wichtig, dass die Seitenrinnen der Straßen und Regenabläufe voll funktionsfähig bleiben. Leider muss festgestellt werden, dass die Seitenrinnen an manchen Grundstücken vollständig zugewachsen sind. Da hier Oberflächenwasser aufgehalten wird und nicht abfließen kann, besteht bei heftigen Regenfällen die Gefahr, dass anschließende Grundstücke überschwemmt werden. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass die jeweiligen Grundstücksbesitzer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich sind. Dies gilt insbesondere auch für nichtbebaute Grundstücke innerhalb der Ortslage. Gemäß §4 der Satzung der Ortsgemeinde Hambuch zur „Reinigung öffentlicher Straßen“ umfasst die Reinigungspflicht insbesondere das Säubern der Straße sowie das freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung dienen oder den Wasserablauf stören. Im Interesse und zum Schutz aller Einwohner bitte ich darum, die Straßen und Seitenrinnen vor den Grundstücken sauber zu halten.
Euer Matthias Hetger
Ortsbürgermeister