Ablauf von Ruhefristen auf dem Friedhof
Die Ruhefristen auf dem Friedhof betragen für Leichen 25 Jahre und für Aschen 15 Jahre. Bei verschiedenen Grabstätten sind die Ruhefristen abgelaufen.
Die Grabunterhaltungspflichtigen der betroffenen Gräber werden gebeten, die Grabmale einschließlich der gesamten Grabanlage innerhalb der nächsten 3 Monate zu entfernen. Hierbei sind auch die Betonteile unter der Grabanlage zu beseitigen. Der Grabschmuck ist zu entfernen und die Grabstelle einzuebnen. Die oberste Schicht ist mit Mutterboden aufzufüllen und mit Gras einzusäen.
Hambuch den, 10.02.2023
Friedhofsverwaltung Hambuch