Elternbrief vom Ministerium für Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP
Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021: Regelbetrieb in den Kindertagesstätten bei dringendem Bedarf bis 31. Januar 2021 verlängert
12.01.2021
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes und gesundes neues Jahr, in das wir trotz aller Schwierigkeiten hoffnungsvoll blicken können. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir alle uns stark eingeschränkt, um die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland zu stoppen. Nach wie vor sind die Infektionszahlen jedoch hoch. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten haben deshalb am 5. Januar 2021 beschlossen, dass die aktuell geltenden Regelungen verlängert und teilweise verschärft werden.
Für die Kitas in Rheinland-Pfalz bedeutet das: Der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf gilt weiterhin, aktuell bis zum 31. Januar 2021. Wir bitten Sie eindringlich, Ihre Kinder wann immer möglich zu Hause zu betreuen und so dazu beizutragen, dass die Kontakte weiterhin stark reduziert werden. Wir haben zugleich die Arbeitgeber aufgerufen, eine Betreuung der Kinder zuhause zu unterstützen.
Gleichzeitig müssen wir bedenken, wie viele Menschen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz zurzeit gebraucht werden, um unsere Gesellschaft am Laufen zu halten und die Pandemie gemeinsam zu bewältigen. Die Kinder sollen ihre Kita deshalb besuchen können,
- wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist,
- wenn ein Besuch der Kita aus Gründen des Kindeswohls geboten ist.
Für diese Bedarfe sind die Kitas offen.
Weitere Informationen und administrative Hinweise zum Regelbetrieb bei dringendem Bedarf können Sie bei Interesse im Rundschreiben Nr. 75/2020 und Nr. 5/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nachlesen, die Sie im Internet unter www.corona.rlp.de im Themenbereich Kita finden. Ebenso beantworten wir auf unseren Informationsseiten wichtige aktuelle Fragen rund um die Kitas in Rheinland-Pfalz.
Auch im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf gilt, dass Kinder die Einrichtung nicht besuchen können, wenn sie Krankheitssymptome zeigen und/oder Kontaktpersonen von Erkrankten oder Kontaktpersonen sind. Hinweise dazu, wer nicht in die Kita darf, finden sich jeweils in der Corona-Bekämpfungsverordnung (§13) des Landes.
Nach der aktuellen, 15. Corona-Bekämpfungsverordnung muss ein Kind zu Hause bleiben, wenn
- es selbst nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert ist,
- es in einem Haushalt mit einer nachweislich infizierten Person lebt (z.B. Eltern oder Geschwister),
- es in einem Haushalt mit einer Person lebt, die Kontaktperson der Kategorie I ist und Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt (z.B.: Vater, Mutter, Bruder oder Schwester, die auch zu Hause leben, ist Kontaktperson der Kategorie I einer infizierten Person und zeigt nun selbst Symptome – dann darf das Kind nicht in die Kita).
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das Virus aus den Einrichtungen fernzuhalten. Wir bitten deshalb alle Eltern, im Sinne des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten in jedem Fall Kontakt zur Einrichtung und dem Träger aufzunehmen, wenn einer dieser Fälle vorliegen sollte oder Sie unsicher sind. Ob das Kind in die Kita kommen kann, kann immer nur im Einzelfall entschieden werden. Wir alle sind in der aktuellen Situation gefragt, verantwortungsvoll zu handeln und die Krise gemeinsam zu meistern. Der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf fordert viel Gemeinsinn, damit die Kitas für die Kinder geöffnet bleiben können, die eine Betreuung dringend benötigen. Wir danken allen sehr herzlich, die hier verantwortungsvolle Entscheidungen treffen und das Ihre zur Bewältigung der Pandemie beitragen.
Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentinnen und –präsidenten haben in ihrem Beschluss hervorgehoben, wie wichtig Kindertageseinrichtungen und Schulen für die Bildung der Kinder und für Familien sind, um Familie und Beruf der Eltern vereinbaren zu können. Uns ist bewusst, dass es die Meisten von Ihnen vor enorme Herausforderungen stellt, den Alltag im Moment zu meistern. Sobald es verantwortungsvoll möglich ist, die momentanen Einschränkungen zu lockern, sobald werden wir Kitas und Schulen im Sinne der Kinder und Familien in unserem Land wieder in regulärem Umfang öffnen.
Wir alle haben in der Hand, hieran aktiv mitzuwirken: Indem wir jetzt verantwortungsvolle Entscheidungen treffen und das Infektionsgeschehen eindämmen.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig
Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Detlef Placzek
Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung