Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hambuch
Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“
– Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch –
Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“, die Begründung einschl. Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Naturschutz einschl. artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse sowie avifaunistischer Untersuchung werdengemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
Montag, 13.04.2026
bis einschließlich
Montag, 18.05.2026
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Hambuch – Offenlage zur Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes Oberes Pommerbachtal“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Plangebiet/Planumfang
Die Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes „Oberes Pommerbachtal“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Hambuch
Flur 1, Flurstücke: 141/2 tlw. (soweit innerhalb des 200 m-Abstandes zur A 48), 150/1, 150/2, 150/3, 153 und 431/152.
Der Aufhebungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan sowie Fachbeitrag Naturschutz einschl. artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse sowie avifaunistischer Untersuchung gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
- Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung
- Methodik
- Beschreibung des Vorhabens
- Rechtliche Grundlagen
- Vorgaben übergeordneter Planungen
- Aussagen zu Schutzgebieten und Schutzobjekten (z. B. Aussagen zu FFH-Gebiete und Biotopkataster)
- Aussagen zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs sowie Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen
- Beschreibung und Bewertung der nachgenannten Schutzgüter, Auswirkungen des Planvorhabens und Möglichkeiten der Vermeidung
- Flora und Fauna
- Boden, Fläche und Wasser
- Klima und Luft
- Landschaftsbild und Erholfunktion
- Kultur und Sachgüter
- Artenschutzrechtliche Bewertung der Planung gem. § 44 BNatSchG
- Maßnahmen zur artenschutzrechtlichen Konfliktvermeidung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
• Generaldirektion Kulturelles Erbe, Praktische Denkmalpflege, 03.12.2025 (Hinweis, dass sich im Planungsgebiet denkmalgeschützte Kleindenkmaler und Grenzzeichen befinden können)
• Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, 16.12.2025 (Hinweis, dass im Plangebiet archäologische Bodendenkmäler bekannt sind.)
• Landesamt für Geologie und Bergbau, 19.12.2025 (Hinweise zu erloschenen Bergwerksfeldern sowie zum Thema Boden und Baugrund)
• Kreisverwaltung Cochem-Zell, 06.01.2026 (Seitens der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde bestehen keine Bedenken. Hinweise zum anschließenden Baugenehmigungsverfahren der Freiflächen-Photovoltaikanlage. Hinweis der Unteren Denkmalschutzbehörde, dass im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen archäologische Funde zu Tage treten können.)
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Hambuch, 26.03.2026
Ortsgemeinde Hambuch
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister




