Allgemeinverfügung zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz
Liebe Hambucherinnen,
liebe Hambucher,
als Anlage übersenden ich Euch die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser aus dem Netz der Kreiswerke Cochem-Zell -Eigenbetrieb Wasserversorgung- vom 08.08.2022. Durch die Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz der Kreiswerke Cochem-Zell für folgende Verwendungen bis auf Weiteres untersagt ist:
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum,
- die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel und Freizeitplätzen,
- das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern,
- das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage,
- das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen,
- die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.
Ich bitte Euch um Kenntnisnahme und Beachtung.
Euer Matthias Hetger
Ortsbürgermeister