Aufhebung der Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Hambuch für den Gemeindesaal in der „Alten Schule“

§ 1 Aufhebung
Die Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Hambuch für den Gemeindesaal in der „Alten Schule“ in der derzeit geltenden Fassung wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Hambuch, 11.03.2026
Ortsgemeinde Hambuch
gez. Matthias Hetger, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, 12.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
In Vertretung
Thomas Welter, Beigeordneter



