Öffentliche Bekanntmachung über Beschlussfassungen im Umlaufverfahren
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage werden in den nachfolgend genannten Angelegenheiten von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Hambuch Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.
In einem Vorverfahren wurden alle Ratsmitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidenden Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt. Kein Ratsmitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen. Nun haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem für die einzelnen Angelegenheiten abzustimmen.
2. Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Hambuch
Gremien: Ortsgemeinderat Hambuch
Abstimmungszeitraum: Donnerstag, 18.02.2021, 14:00 Uhr bis Montag, 22.02.2021, 14:00 Uhr
Nichtöffentliche Angelegenheiten
- Vergabeangelegenheit
Ortsgemeinde Hambuch, 15.02.2021
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister