Ablauf von Ruhefristen auf dem Friedhof
Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt 25 Jahre. Bei verschiedenen Gräbern ist die Ruhefrist abgelaufen.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabunterhaltungspflichtigen der betroffenen Gräber innerhalb der nächsten 3 Monate die Grabmale einschließlich der gesamten Grabanlage zu beseitigen, den Grabschmuck zu entfernen und die Grabstelle einzuebnen. Hierbei sind auch die Betonteile unter der Grabanlage zu entfernen.
Hambuch, den 23.01.2020
Friedhofsverwaltung Hambuch