Schulkinderbetreuung in Hambuch
Die Ortsgemeinde Hambuch bietet seit mehreren Jahren eine Schulkinderbetreuung für Grundschüler der Verbandsgemeinde Kaisersesch im Kindergarten „Rasselbande“ an.
Der zeitliche Betreuungsrahmen umfasst die Zeit täglich vor dem Unterricht ab 7:15 Uhr und nach dem Unterricht bis 16:30 Uhr. Auch findet die Betreuung an allen schulfreien Tagen und in den Ferien statt. Die Schließzeiten sind identisch mit den Schließzeiten des Kindergartens. Nach einem frisch zubereiteten Mittagessen zum Preis von 3,00 € (im Bedarfsfall kann der Kostenbeitrag auf 1,00 € reduziert werden) begleiten zwei ausgebildete Erzieherinnen die tägliche, individuelle Hausaufgabenzeit.
Nach Erledigung der Hausaufgaben ist Zeit zum gemeinsamen Spiel oder für gemeinsame Aktionen. In den Ferien finden, je nach Anwesenheit der Kinder und Organisation des Dienstplanes, auch Unternehmungen oder Aktionstage gemeinsam mit den Vorschulkindern statt
Die Schulkinderbetreuung ist kostenpflichtig. Im Gegensatz zu Ganztagsschulen werden Schulkind- und Krippenplätze nicht komplett vom Land und dem Kreis finanziert. Es werden Elternbeiträge erhoben. Der Kostenbeitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Familie und den Personen, die im Haushalt leben. Er wird von der Kreisverwaltung Cochem-Zell berechnet.
Folgende Beiträge sind für die Schulkinderbetreuung im Kreis Cochem-Zell ab dem 01.01.2015 zu zahlen:
Monatliches Einkommen bei | Bei 4 oder mehr Kindern in der Familie entfällt der Elternbeitrag | Elternbeitrag Hortplatz |
|||
2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | bei 5 Personen | ||
im Haushalt | im Haushalt | im Haushalt | im Haushalt | ||
Bis 1377 € | Bis 1606 € | Bis 1912 € | Bis 2218 € | —– | 19 € |
Ab 1377 € | Ab 1606 € | Ab 1912 € | Ab 2218 € | —– | 48 € |
Ab 1550 € | Ab 1856 € | Ab 2162 € | Ab 2468 € | —– | 68 € |
Ab 1800 € | Ab 2016 € | Ab 2412 € | Ab 2718 € | —– | 87 € |
Ab 2050 € | Ab 2356 € | Ab 2662 € | Ab 2968 € | —– | 106 € |
Ab 2300 € | Ab 2606 € | Ab 2912 € | Ab 3218 € | —– | 126 € |
Ab 2550€ | Ab 2806€ | Ab 3112€ | Ab 3418 € | —– | 145 € |
Ab 2800 € | Ab 3106 € | Ab 3412 € | Ab 3718 € | —– | 167 € |
Zum Einkommen zählen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Lohn-, Einkommens- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge), Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung, Kindergeld, Ausbildungsbeihilfe, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Pflegegeld, Steuerrückerstattung und andere Einkünfte, wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld/-hilfe, Eingliederungshilfe, Krankengeld, Übergangsgeld, Rente oder Elterngeld.
Vom Einkommen abzuziehen sind Versicherungen, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Hausratversicherung, private Krankenversicherung, Riesterrente, Sterbegeldversicherung, bei Arbeitnehmern die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 5,20 €, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (5,20 € pro gefahrenen Kilometer – höchstens 40 km)
Bei Geringverdienern besteht die Möglichkeit der Übernahme des Elternbeitrages durch die Kreisverwaltung.
Für Rückfragen und Anmeldungen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Anja Stenshorn, oder die Leiterin der Hortgruppe, Frau Christiane Schumacher, gerne unter der Telefonnummer 02653 912318 zur Verfügung.