Satzung
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), alle in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen:
§ 1 – Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung des Gemeindehauses erhebt die Ortsgemeinde für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 2 – Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des Gemeindehauses und der Einrichtungen, bei Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3 – Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht an dem Tag, an dem die Benutzung des Gemeindehauses sowie der Einrichtungen erfolgt.
§ 4 – Gebührenberechnung
Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und setzen sich aus einer Grundpauschale und eventuell anfallenden Zusatzpauschalen zusammen:
- Grundgebühr pro Tag ab Schlüsselübergabe bis Schlüsselrückgabe 50,00 €
Die Grundpauschale wird bei jeder Benutzung fällig und sie beinhaltet die Nutzung des Foyers und der Toiletten. - Zusatzpauschalen pro Tag für die individuelle Zubuchung weiterer Räumlichkeiten:
- Küchenbenutzung 100,00 €
- Großer Saal 150,00 €
- Roter Saal 50,00 €
- Gelber Saal 50,00 €
- Außenbereich 50,00 €
Bei Nutzung von weiteren Räumlichkeiten werden die jeweiligen Pauschalbeträge summiert.
Für die Nutzung durch Ortsfremde wird ein Aufschlag von 100 % auf die Zusatzpauschalen (Ziff. 2) berechnet.
Für die Nutzung bei Beerdigungen wird ein Nachlass von 50 % gewährt.
Ortsvereine aus Hambuch, die das Gemeindehaus regelmäßig nutzen, zahlen eine jährliche Pauschale in Höhe von 150,00 €. Eine kommerzielle Nutzung, die Nutzung der Theke und der Küche sind in der Jahrespauschale nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Für die Reservierung des Gemeindehauses wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 € erhoben. Diese wird bei erfolgter Nutzung mit der tatsächlichen Benutzungsgebühr verrechnet. Im Falle der Nichtbenutzung der Räumlichkeiten bzw. bei Stornierung wird die Reservierungsgebühr einbehalten.
Die Kosten für Heizung, Strom, Abwasser und Wasser sind mit den Pauschalbeträgen abgegolten.
Die Räumlichkeiten im Gemeindehaus werden für Sitzungen des Ortsgemeinderates und des Verbandsgemeinderates gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Reinigung erfolgt durch die Ortsgemeinde auf Kosten des Benutzers. Die Kosten werden nach dem der Ortsgemeinde entstehendem Aufwand abgerechnet.
Soweit Benutzungen nicht nach den o. a. Gebühren berechnet werden können, werden sie von Fall zu Fall vereinbart. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, solche Vereinbarungen abzuschließen.
§ 5 – Umsatzsteuer
Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, werden die Gebühren nach dieser Satzung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer erhoben.
§ 6 – Fälligkeit
Die Gebühren werden unmittelbar nach Benutzung der öffentlichen Einrichtung beim Gebührenpflichtigen angefordert und sind innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe fällig.
§ 7 – Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im Übrigen das Kommunalabgabengesetz.
§ 8 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Hambuch, 21.07.2023
Ortsgemeinde Hambuch
gez.
Matthias Hetger
Ortsbürgermeister