Gremien | Ortsgemeinderat Hambuch
Ortsgemeinde Hambuch |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Sitzung: | 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch |
Sitzung am | 01.04.2025 |
Sitzungsort | 56761 Hambuch |
Sitzungsraum | Probstei |
Sitzungsbeginn | 19:02 Uhr |
Sitzungsende | 20:43 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hambuch für das Haushaltsjahr 2025
Der Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Windenergieanlage in der Gemarkung Hambuch im Bereich „Hambucher Wald“
„Der Ortsgemeinderat Hambuch stimmt der Errichtung einer zweiten Windkraftanlage auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Bereich „Hambucher Wald“ grundsätzlich zu. Die weitere Vorgehensweise hat in enger Abstimmung zwischen dem Antragsteller, der Verwaltung und der Ortsgemeinde Hambuch zu erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Hambuch, Flur 3 Flurstücke 40 – 42 (Bereich „Wiesenacker“)
„Der Ortsgemeinderat Hambuch beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Gemarkung Hambuch, Flur 3 Nr. 40 – 42 (Bereich „Wiesenacker“) zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: 12 Nein-Stimmen.
Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028
„1. Der Ortsgemeinderat Hambuch nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Hambuch ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Der Ortsgemeinderat Hambuch bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Hambuch teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Hambuch vorzunehmen.
4. Die Ortsgemeinde Hambuch verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Hambuch nach folgenden Maßgaben erfolgen:
A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
X Normalstrom
(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
X Ökostrom ohne Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
X Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
X Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.