14. Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch - Kurzprotokoll
Gremien | Ortsgemeinderat Hambuch Ortsgemeinde Hambuch |
Status | öffentlich |
Sitzung | 14. Sitzung des Ortsgemeinderates Hambuch |
Sitzung am |
01.12.2020 |
Sitzungsort | 56761 Hambuch |
Sitzungsraum | Probstei |
Sitzungsbeginn | 19:06 Uhr |
Sitzungsende | 21:22 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über das Quatierskonzept der Ortsgemeinde Hambuch
„Der Ortsgemeinderat Hambuch stimmt der von der Transferstelle Bingen (TSB) erstellten Studie zum Quatierskonzept zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen
Der Ortsgemeinderat Hambuch beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen.
1) Flur 10 Nr. 74/1 und Flur 10 Nr. 79/1 (Auf den Bungerten)
Die Widmungsverfügung vom 19.03.1991, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 28.03.1991, wird durch die neue Widmung ersetzt.
2)
a) Flur 10 Nr. 44/1 (Auf der Kunn) und
b) Flur 10 Nr. 41/8 (Stichstraße Auf der Kunn)
Die Widmungsverfügung vom 05.11.1997, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 13.11.1997, wird durch die neue Widmung ersetzt.
3) Flur 5 Nr. 389/4 und Flur 10 Nr. 111 teilweise (Brunnenstraße)
4) Flur 11 Nr. 60 teilweise (Cochemer Weg)
5) Flur 10 Nr. 158 (Fronwiese)
Die Widmungsverfügung vom 21.06.2002, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 04.07.2002, wird durch die neue Widmung ersetzt.
6) Flur 2 Nr. 110 teilweise, Flur 10 Nr. 65 teilweise, Flur 10 Nr. 66 teilweise und Flur 10 Nr. 104/3 (Hainbuchenstraße)
Die Widmungsverfügung vom 11.11.1982, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 27.11.1982, wird durch die neue Widmung ersetzt.
7) Flur 10 Nr. 198 (Hausteil)
Die Widmungsverfügung vom 21.06.2002, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 04.07.2002, wird durch die neue Widmung ersetzt.
8) Flur 10 Nr. 27/2 teilweise (Im Sührchen)
Die Widmungsverfügung vom 02.07.1996, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 10.07.1996, wird durch die neue Widmung ersetzt.
9) Flur 10 Nr. 159 (Melzgarten)
Die Widmungsverfügung vom 21.06.2002, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 04.07.2002, wird durch die neue Widmung ersetzt.
10) Flur 10 Nr. 199 und Flur 11 Nr. 174 (Mohlpesch)
Die Widmungsverfügung vom 21.06.2002, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 04.07.2002, wird durch die neue Widmung ersetzt.
11) Flur 10 Nr. 91/2 (Mühlenweg)
Die Widmungsverfügung vom 10.07.1992, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 16.07.1992, wird durch die neue Widmung ersetzt.
12)
a) Flur 5 Nr. 1572/454 teilweise (Hauptstraße)
b) Flur 6 Nr. 51/2 teilweise (Hauptstraße)
c) Flur 6 Nr. 37 teilweise (Hauptstraße).
Die Verfügung zur Umstufung der führeren L 108 und L109 zur Gemeindestraße vom 18.11.1975, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 29.11.1975, wird durch die neue Widmung ersetzt.
13) Flur 10 Nr. 157 (Wiesengrund)
14) Flur 5 Nr. 142/2 und Flur 10 Nr. 111 teilweise (Wiesenstraße)
15)
a) Flur 5 Nr. 386/4 teilweise und Flur 5 Nr. 411/6 teilweise (Verbindungsfußweg Hauptstraße – Dorf-/Spielplatz)
b) Flur 10 Nr. 55 (Verbindungsfußweg Hauptstraße – Auf den Bungerten)
c) Flur 11 Nr. 162 (Verbindungsfußweg Mohlpesch – Wirtschaftsweg)
Die Nutzung der Gemeindestraßen
a) Flur 5 Nr. 386/4 teilweise und Flur 5 Nr. 411/6 teilweise (Verbindungsfußweg Hauptstraße – Dorf-/Spielplatz)
b) Flur 10 Nr. 55 (Verbindungsfußweg Hauptstraße – Auf den Bungerten)
c) Flur 11 Nr. 162 (Verbindungsfußweg Mohlpesch – Wirtschaftsweg)
wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügungen wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat beschlossen, den Auftrag für die Durchführung eines Nachweises der Kampfmittelfreiheit zur Erschließung des 2.BA Neubaugebiet „Hinter der Kirche“ an die Fa. GUBD, Geo-, Umwelt u. Baudienstleistungen Inh. Johannes Bullinger, Regensburger Straße 334a aus 90480 Nürnberg zu erteilen.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat beschlossen, den Auftrag zur Baugrunduntersuchung im Rahmen der Erschließung des 2.BA Neubaugebiet „Hinter der Kirche“ an die Fa. GUG Gesellschaft für Umwelt- und Geotechnik mbH, aus 56070 Koblenz zu vergeben.
Zuschussangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat einem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zugestimmt.
Stundungsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat beschlossen einen Stundungsantrag zu gewähren.
Stundungsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Hambuch hat beschlossen eine Stundung zu gewähren.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Hambuch, 02.12.2020
In Vertretung
Markus Hammes, Erster Beigeordneter